Medizinische Betreuung
Krankenschwestern
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| Anita Henderson | Lolita Niles |
Telefon: +49/(0)89-62816-550
Fax: +49/(0)89-62816-57-550
E-Mail: krankenschwester.mun@eursc.org
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 15:15 Uhr
Die Krankenschwestern sind zuständig für:
Allgemeine Informationen
Ansteckende Krankheiten, chronische Erkrankungen und Behinderungen und Notfälle
Wenn Ihr Kind unter einer chronischen Erkrankung leidet oder eine wie auch immer geartete Behinderung hat, informieren Sie bitte die Krankenschwestern.
In diesem Zusammenhang ist auch die Information wichtig, in welcher Münchner Kliniken das Kind bekannt ist, um im Notfall Zeit zu sparen. Bei einem ernsten Unfall oder starkem Unwohlsein auf dem Schulgelände wird für den Schüler der Notarzt gerufen, und der Schüler wird in Begleitung in ein Krankenhaus gebracht. Die Eltern werden umgehend davon in Kenntnis gesetzt.
Die permanente Anwesenheit einer Krankenschwester und die zeitweise Anwesenheit der Schulärztin ersetzen keinesfalls eine Kinder- bzw. Hausärztliche Betreuung ihrer Kinder (Behandlungen und Impfungen finden nicht in der Schule statt.
Unfälle
Läuse:
Die Schule ist verpflichtet das Gesundheitsamt anonym zu informieren. Dabei meldet die Schule die Anzahl der befallenen Schüler, und auch Wiederholungsinfektionen ein und derselben Person. Nur so können die städtischen Behörden bei einer Epidemie reagieren.
Informationen für den Kindergarten und die Grundschule
Zuständigkeitsbereiche:
Die Untersuchungen betreffen das Herz-Kreislaufsystem, das Skelett und beinhalten auch einen Hör- und Sehtest. Es findet eine Impfberatung statt, jedoch keine aktive Impfung. Die Impfung wird falls erforderlich und nur mit Ihrem Einverständnis vom Kinder- bzw. Hausarzt vorgenommen.
Krank- und Abwesenheitsmeldungen Schüler der Grundschule
Aus Sicherheitsgründen müssen Sie Ihre Kinder an jedem Tag an dem sie nicht die Schule besuchen unter wie folgt abmelden:
Tel.: 089/62816-550
Email: krankenschwester.mun@eursc.org
Nur so kann gewährleistet sein, dass kein Kind auf dem Schulweg " verloren" geht. Das Telefon ist ab 9.00 Uhr besetzt. Vorher können Sie jedoch eine Nachricht auf dem Tonband hinterlassen. Wenn der Anruf vergessen wird und wir keine Nachricht haben, rufen wir von der Schule nach Erhalt der Abwesenheitsmeldung der Lehrer, die Eltern an.
Einnahme von Medikamente
Falls eine ärztliche Verschreibung vorliegt, ist die Einnahme der Medikamente nach Angabe des Rezepts gegeben. Wenn Ihr Kind auf Medikamente angewiesen ist, müssen Sie diese im Krankenzimmer hinterlegen.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, dass ein Kind in der Grundschule sich selbst Medikamente verabreicht.
Allgemeine Hinweise
Um Ihrem Kind die Schultage, insbesondere auch die langen Schultage, zu erleichtern:
Informationen für die Höhere Schule
Schularztuntersuchung während des 1.2.3.4 und 6 Schuljahres der höheren Schule durch Frau Dr. Zellinger im Auftrag der Europäischen Schule.
Krank- und Abwesenheitsmeldungen
Bei Abwesenheit eines Schülers der höheren Schule (Klassen 1-7) sind die Eltern verpflichtet diese Abwesenheit schnellstmöglich bei der Absentenstelle zu melden.
Die Abwesenheit ist dann schriftlich mittels entsprechender Formulare im Korrespondenzheft zu begründen. Im Falle von besonderen medizinischen Gründen ( ansteckende Krankheit, Läuse, Unfall, Behinderung usw. ) müssen Sie auch die Krankenschwestern informieren. Nach einer Abwesenheit von mehr als 2 Tagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, damit der Schüler wieder zum Unterricht zugelassen wird.
Befreiung vom Sportunterricht
Im Falle von Krankheit oder Verletzung ist dem Sportlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorzulegen. Eine Entschuldigung der Eltern genügt wenn es sich nur um 1 oder 2 Unterrichtsstunden handelt. Sonst ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Falls eine akute Erkrankung oder ein Unfall am Tag des Sportunterrichts erstmalig auftritt, können die Krankenschwestern eine Entschuldigung ausstellen.
Krankenzimmer
Während der Pausen und in den Freistunden können die Schüler jederzeit das Krankenzimmer aufsuchen. Sollte ein Schüler im Laufe des Schultags einen Unfall haben oder sich unwohl fühlen, so darf er sich in Begleitung in das Krankenzimmer begeben. Die Krankenschwester bescheinigt den Besuch des Schülers im Krankenzimmer im Korrespondenzheft. Dieses Dokument legt er bei seiner Rückkehr in das Klassenzimmer seiner Lehrkraft vor. Sollte der Zustand des Schülers die Rückkehr nach Hause erfordern, müssen die Eltern den erkrankten Schüler aus dem Krankenzimmer abholen.
Medikamente
Sollte ein Schüler Medikamente einnehmen, müssen die Krankenschwestern informiert werden. Es können sowohl Notfall als auch Dauermedikamente im Krankenzimmer hinterlegt werden.
WICHTIGES
Verfallene Telefonnummern und unvollständige Informationen könnten dazu führen, dass Ihr Kind ein traumatisches Erlebnis ohne sie überstehen muss. Aktualisierte Informationen des Gesundheitsfragebogen sind in allen Fällen sehr wichtig. Im Falle Ihrer Abwesenheit ist es Ihrem Kind nicht erlaubt, bei Verletzung oder Krankheit mit einer anderen Person die Schule zu verlassen, außer wenn Ihre ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
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