Zulassungsbedingungen der Europäischen Schule München (ESM)


(Originalversion: Englisch, Stand: Januar 2011)

In Übereinstimmung mit der Sammlung der Beschlüsse des Obersten Rates (OR)* der Europäischen Schulen (Kapitel XII, Abschnitt A) werden die Schüler der Europäischen Schule München (im Folgenden „ESM“ genannt) in drei Kategorien eingeteilt und der entsprechenden Prioritätsrangfolge zugeordnet.

Kategorie I (berechtigte Schüler)
Kinder von Mitarbeitern des Europäischen Patentamtes, Mitarbeitern der EU, Lehrkräften und des Verwaltungs- und Dienstpersonals der Schule. Diese Kinder müssen an der Europäische Schule München zugelassen werden und sind vom Schulgeld befreit.

Kategorie II
Kinder, die durch individuelle Abkommen oder durch Beschlüsse abgedeckt sind. Für sie gelten spezifische Rechte und Pflichten insbesondere im Hinblick auf das Schulgeld.

Kategorie III
Kinder, die nicht den Kategorien I oder II angehören. Sie werden in Übereinstimmung mit der verbindlichen ESM- Zulassungs p oli tik, die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen in seiner Sitzung vom 1., 2. und 3. Dezember 2010 genehmigt wurde (Dokument 2010-D -1310-en -4), zugelassen.

Diese Politik wurde vor allem in Anbetracht der Tatsache eingeführt, dass die ESM in den vergangenen Jahren mit einer anhaltenden Überfüllung konfrontiert ist, die auf den beträchtlichen und stetigen Anstieg der Anzahl von Kategorie I Kindern , welche an der ESM zugelassen werden müssen , zurückzuführen ist.

 Folgende Bedingungen sind zu beachten:

  • Die Geschwister von eingeschriebenen Schülern der Kategorie III sowie aus anderen ES versetzte Schüler werden gemäß Kapitel XII, C der Sammlung der Beschlüsse des OR aufgenommen.
  • Zusätzliche Kategorie III-Schüler können gemäß der offiziellen Prioritätsrangfolge aufgenommen werden, sodass die Mindestschülerzahl je Klasse zwischen 7 (pädagogisches Minimum gemäß der Sammlung der Beschlüsse des OR, Kapitel XIX, Absatz A) und 9 erreicht wird.

Die maximale Schülerzahl von 9 Schülern pro Klasse, über die hinaus keine Schüler der Kategorie III mehr aufgenommen werden dürfen, wurde in Berücksichtigung der spezifischen Sachlage der zusammengelegten Klassen im Primarbereich verabschiedet.

Der Direktor beschließt im Rahmen des ordnungsgemäßen Aufnahmeverfahrens über die Einschreibung eines Schülers unter Berücksichtigung der aktuellen Aufnahme politik des OR.

Die Zulassungsanträge der Schüler der Kategorie III für das darauffolgende Schuljahr müssen spätestens für den 30. April des laufenden Schuljahres eingereicht sein.

* Die Sammlung der Beschlüsse ist auf der offiziellen Webseite der Europäischen Schulen zu finden:
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