Das Europäische Abitur

Der Besuch der höheren Schule wird am Ende der siebten Klasse durch die Europäische Abiturprüfung abgeschlossen. Das Abschlusszeugnis wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie auch in einigen anderen Ländern anerkannt. Die Inhaber des Abiturzeugnisses besitzen in ihrem jeweiligen Herkunftsland dieselben Anspruchsberechtigungen wie die Inhaber eines Abschlusszeugnisses des betreffenden Landes. Sie haben dasselbe Recht auf Zulassung zu beliebigen Universitäten oder Hochschulen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes mit vergleichbaren Qualifikationen. Der Prüfungsausschuss, der die Prüfungen in allen Sprachabteilungen überwacht, wird von einem dafür nominierten Vorsitzenden geleitet und setzt sich aus externen Prüfern aus den Ländern der Europäischen Union zusammen. Sie werden jährlich vom Obersten Rat ernannt und müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen, die in ihren Heimatländern für die Zulassung zu einem gleichwertigen Prüfungsausschuss gelten.

Die Abiturprüfung erstreckt sich auf die Fächer, die in der sechsten und siebten Klasse unterrichtet wurden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Schüler am Unterricht der beiden letzten Klassen der Sekundarstufe an der Europäischen Schule teilgenommen haben.

Die Beurteilung der Schüler besteht aus zwei Teilen:

Eine Vornote, die sich zusammensetzt aus der Beurteilung der Arbeit, der mündlichen Beteiligung am Unterricht und den schriftlichen Prüfungen im Verlauf der siebten Klasse. Sie zählt 40 Punkte.

Am Ende der 7. Klasse

a) fünf schriftliche Prüfungen, von denen Muttersprache, erste Fremdsprache und Mathematik für alle Schüler verpflichtend sind. Sie zählen 36 Punkte.

b) vier mündliche Prüfungen, von denen Mutersprache, erste Fremdsprache für alle verpflichtend sind, ebenso wie Geschichte und Geographie, falls der/die     Schüler (in) sie nicht schriftlich abgelegt hat. Sie zählen 24 Punkte.

Der/die Abiturient(in) muss mindestens 60 Punkten von 100 erzielen, um das Abschlusszeugnis zu erhalten.

Die genaue Überprüfung durch den Prüfungsausschuss, die eine Zweitkorrektur beinhaltet (und erforderlichenfalls eine Drittkorrektur), gewährleistet, dass ein hohes Niveau eingehalten wird und dass das Zeugnis nur denjenigen ausgehändigt wird, die die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Hochschulstudium erfüllen.

 Bestimmungen des Europäischen Abiturs