Höhere Schule (HS)

André Studer
Stellvertretender Direktor

Sekretariat HS
Tel:+49 89 628 16 201
Tel:+49 89 628 16 204
Fax: :+49 89 628 16 222

Die Schüler werden in die Höhere Schule (Sekundarstufe) aufgenommen, nachdem sie die Grundschule (Primarstufe) der Europäischen Schule erfolgreich abgeschlossen oder eine gleichwertige Erziehung an einer anderen offiziell anerkannten Schule durchlaufen haben. Die Sekundarstufe an der Europäischen Schule München verfügt über fünf Sprachabteilungen: die deutsche, die englische, die französische, die italienische und die niederländische.

Unterrichtszeiten :
Montag bis Freitag von 8:15 bis 16:00 Uhr

1.Stunde:   8:15 –   9:05 Uhr
2.Stunde:   9:10 –   9:55 Uhr
3.Stunde: 10:00 – 10:45 Uhr
Pause
4.Stunde: 11:05 – 11:50 Uhr
5.Stunde: 11:55 – 12:40 Uhr
Mittagspause
7.Stunde: 13:35– 14:20 Uhr
8.Stunde: 14:25– 15:10 Uhr
9.Stunde: 15:15– 16:00 Uhr

Die sieben Schuljahre der Höheren Schule (Sekundarstufe) sind wie folgt eingeteilt:


1.– 3. Klasse:

Während der drei ersten Jahre folgen die Schüler  einem gemeinsamen Lehrplan, der "Beobachtungsstufe" genannt wird. Die meisten Fächer werden in der Muttersprache (LI) unterrichtet, wenngleich alle Schüler ab der 2. Klasse der Sekundarstufe mit dem Erlernen einer zweiten Fremdsprache (LII) beginnen und in der 3. Klasse Humanwissenschaften (Geschichte und Geographie) in ihrer jeweiligen  „Arbeitssprache“ erlernen (LII). Latein wird als Wahlfach in der 3. Klasse angeboten.

 Übersicht Fächerstruktur

Prüfungskalender:
 Semester 1 + 2 (s1 - s3)

Fächerwahlformulare:
 Klasse 1 (s1)
 Klasse 2 (s2)
 Klasse 3 (s3)

Ergänzungsunterricht:
 Klasse 2 (s2)
 Klasse 3 (s3)

4. und 5. Klasse:
In der 4. und 5. Klasse setzt sich der Pflichtunterricht in Naturwissenschaften aus drei Fächern zusammen Physik, Chemie und Biologie. Ferner verfügen die Schüler über die Wahlmöglichkeit zwischen Intensiv- oder Grundkurs in Mathematik. Die anderen Wahlfächer umfassen Wirtschaftskunde, eine dritte Fremdsprache (LIV), Latein, Kunsterziehung, Musikerziehung, Informatik und Altgriechisch.

 Übersicht Fächerstruktur

Prüfungskalender:
 Semester 1 + 2 (s4-s5)
 Semestertests (s5) Neu!

Fächerwahlformulare:
 Klasse 4/5 (s4/s5)


6. und 7. Klasse

Die 6. und 7. Klassen der Sekundarstufe bilden eine Unterrichtseinheit und führen zum Europäischen Abitur. Auch wenn in diesen Klassen ein Paket an Pflichtfächern unterrichtet wird (einschl. LI, LII, Mathematik, ein Unterricht in Wissenschaften, Philosophie, Leibeserziehung, Geschichte und Geographie, Religion/Moral), bieten sie den Schülern ein breites Angebot an drei- bis vierstündigen Wahlfächern.

 Übersicht Fächerstruktur

Prüfungskalender:
 Semester 1 + 2 (s6-s7)
 Schriftliche Prüfungen (s6) Neu!
 Schriftliche Prüfungen (s7) Neu!

Fächerwahlformulare:
 Klasse 6/7 (s6/s7)

Beurteilungen und Leistungsnachweise:
Die Leistungen der Schüler werden regelmäßig geprüft und Zeugnisse werden 4 -5 Mal im Jahr ausgestellt: Novemberbericht, Halbjahreszeugnis, Märzbericht, Maibericht (Klassen 4, 5 und 6, in Klassen 1 – 3 nur bei gefährdeter Versetzung), Versetzungszeugnis). Die Beurteilungen erfolgen sowohl anhand der Klassenarbeiten als auch anhand der Prüfungsergebnisse (in der Beobachtungsstufe werden keine Klassen übergreifenden schriftlichen Prüfungen abgehalten)(Bewertungssystem: Allgemeine Schulordnung, Art. 60). Die vom Obersten Rat festgelegten Versetzungskriterien entscheiden darüber, ob ein Schüler zu Schuljahresende in die nächste höhere Klasse versetzt wird oder nicht. Schüler, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen die Klasse wiederholen.

Meldung von Abwesenheiten der Schüler:
Eltern müssen die Abwesenheiten ihrer Kinder in Klassen 1, 2 und 3 unverzüglich Frau Weidel telefonisch mitteilen. Jede Abwesenheit muss ebenfalls schriftlich unter Angabe des Grundes der Abwesenheit eingereicht werden. Dies kann per Fax oder durch Einreichen einer Entschuldigung geschehen.
Frau Weidel gabi.weidel@eursc.org
Telefon: +49-89-628 16 - 203
Fax: +49-89-628 16 - 444

Im Falle einer ansteckenden Krankheit, muss die Schule umgehend benachrichtigt werden. Bei Abwesenheit wegen Krankheit länger als 2 Tage muss ein ärztliches Attest eingereicht werden. Bitte beachten Sie weitere Regelungen von Abwesenheiten in Art. 31 der Allgemeinen Schulordnung.

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